In der heutigen Zeit ist es durchaus normal geworden, dass Frauen einen Beruf ausüben. Leider ist es auch normal geworden, dass hier die Problematik zwischen Familie und Beruf entsteht. Spätestens dann, wenn die werdende Mutter ihren Mutterschutz antritt. Verständlich ist der Interessenskonflikt durchaus, denn dann muss sich der Arbeitgeber um eine zeitlich begrenzte Vertretung bemühen, was oftmals auch nicht so einfach ist, da viele Frauen danach auch noch die Elternzeit in Anspruch nehmen und mehr als ein Jahr ausfallen.

Dennoch geht der Schutz der Mutter und des Kindes vor und auf dieses Recht sollte man in jedem Fall auch bestehen. Das Mutterschutzgesetz ist, wie der Name schon sagt, gesetzlich verankert und wird behördlich überwacht. Bei Fragen und Problemen kann man sich online informieren und auch Stellen ausfindig machen, an die man sich bei Schwierigkeiten wenden kann. In erster Linie garantiert der Mutterschutz drei Grundpfeiler, die Gesundheit von Mutter und Kind während und nach der Schwangerschaft soll gewährleistet sein, der Arbeitsplatz muss erhalten werden und die werdende Mutter sollte keine finanziellen Verluste erleiden. Dazu darf die werdende Mutter sechs Wochen vor Geburt zuhause bleiben. Es sei denn sie äußert den dringlichen Wunsch weiter zu arbeiten, darf dies aber nur dann tun, wenn keinerlei Risiken bestehen. Ebenfalls darf sie acht Wochen nach der Geburt zuhause bleiben, sich dort in aller Ruhe mit dem Baby eingewöhnen und wieder zu Kräften kommen. In beiden Zeiten erhält die Frau Zahlungen der Krankenkasse, welche den Lohnverlust ausgleichen sollen. Weit reichende Informationen dazu kann man einfach und schnell online erhalten und bei Bedarf auch zuständige Behörden kontaktieren. Auskünfte erteilen auch die Krankenkassen.

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