Wer einen Job sucht, muss flexibel sein. Ein Arbeitsplatz in einer anderen Stadt gehört heute zur Selbstverständlichkeit. Die Folge für den Arbeitnehmer ist dabei logischerweise Wohnen auf Zeit. Dabei gibt es die unterschiedlichsten Möglichkeiten.

Wohnen auf Zeit ist beispielsweise in Hotels, Pensionen, Arbeiterunterkünften oder in eigenen „Wohnungen“ möglich. Je nach Dauer des Arbeitsaufenthaltes in der fremden Stadt können die Unterkünfte ausgewählt werden. Wenn der Arbeitgeber die Kosten für einen Kurzaufenthalt pauschal trägt, kann sich der Arbeitnehmer durchaus das „Wohnen auf Zeit“ in einem Hotel oder in einem Boardinghouse gönnen. In der Regel sind die Arbeiter jedoch in Pensionen oder speziellen Arbeiterwohnheimen untergebracht.

Arbeitnehmer, die dauerhaft einen Arbeitsplatz fern der Heimat annehmen, sollten eine eigene Wohnung anmieten. Die Mietverträge können beispielsweise auf eine bestimmte Zeit, wie ein oder zwei Jahre begrenzt werden. Dieses Wohnen auf Zeit ist auch steuerlicher Sicht für den Arbeitnehmer interessant. Die doppelten Haushaltsführungskosten können als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dabei ist es unerheblich wie lange der Zweitwohnsitz genutzt wird. Für eine doppelte Haushaltsführung gibt es keine zeitliche Begrenzung.

Wohnen auf Zeit wird von einigen, speziellen Internetportalen angeboten. Dabei handelt sich um komplett eingerichtete Wohnungen mit Küche, Wohnzimmer, Bad und Schlafzimmer. Auch Fernseher, Möbel, „Geschirr“ und Wäsche sind in den Wohnungen vorhanden. Für den Mieter hat dies den Vorteil, dass für den Einzug außer den persönlichen Gegenständen nichts benötigt wird. Teuere Investitionen für Einrichtungsgegenstände der Zeitwohnung werden so nicht notwendig. Tür aufschließen und sofort Wohnen, heißt das Motto der Vermieter. Diese Wohnungen sind in der Regel etwas preisintensiver als herkömmliche Mietwohnungen. In Deutschland ist die Vermietung von komplett eingerichteten Wohnungen relativ untypisch. In Spanien, Italien oder auch in Tschechien gehört dies jedoch beispielsweise zum Standard.

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