Grundsätzlich gilt in Deutschland, das alle Einnahmen aus einer Vermietung oder Verpachtung versteuert werden müssen. Dabei ist es dem Fiskus egal, ob die Einnahmen regelmäßig oder einmal jährlich erfolgt sind. Angegeben werden diese Einnahmen auf der Anlage „Vermietung und Verpachtung“. In voller Höhe müssen man die Mieteinnahmen versteuern, allerdings gibt es Möglichkeiten, die Steuerlast zu minimieren. Dies können Instandhaltungskosten, Grundsteuer und auch Versicherungen sein. Wer ganz neu als Vermieter auftritt, der kann durch Unwissenheit schnell in das Visier des Finanzamtes kommen. Dabei spielt es keine Rolle ob man absichtlich oder unabsichtlich die Einnahmen nicht angegeben hat. Es ist sehr ratsam sich im Bereich Miete und Vermieten genau zu informieren, was man muss und was man als Vermieter nicht muss bzw. darf.

Die Höhe der Versteuerung von Mieteinnahmen richtet sich dabei auch nach den sonstigen Einkünften des Gebäudeeigentümers. Denn alle sonstigen Einkünfte werden zur Berechnung zusammengefasst und danach nach Abzug aller Freibeträge und eventueller Entlastungen versteuert. Im eigentlichen Sinn gibt es für Mieteinnahmen keine Freibeträge. Die Höhe der Steuerlast kann jedoch dank der durch das oder die Gebäude entstehenden Gebäude gesenkt werden. Auch ist das sonstige Einkommen für die Höhe der zu zahlenden Steuern entscheidend, da so ermittelt wird, in welche Stufe man kommt.
Ratsam ist es auf jeden Fall, das man sich bei der Steuererklärung helfen lässt. Ein guter Steuerberater wird einem zeigen, welche Einnahmen versteuert werden müssen und welche Kosten absetzbar sind. Zudem kann er einem noch eventuelle kleine Tricks zeigen, um die Steuerlast weiter zu minimieren. Die Kosten, die für einen Steuerberater entstehen, sind wiederum bei der Steuererklärung abzusetzen.

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