Bei der Frage, was sind Genussrechte, wird schnell deutlich, dass es keine eindeutige gesetzliche Definition gibt, welche präzise den Bereich, den dieses Recht umfasst, abgrenzen würde.

Bei den Genussrechten handelt es sich für Unternehmen um eine Möglichkeit sich Kapital zu beschaffen oder auch um eine Chance, eine Mitarbeiterbeteiligung am Unternehmen zu ermöglichen. Dabei wird gleichzeitig vermieden, dass Anleger bei den Entscheidungen, die das Unternehmen trifft, ein Mitspracherecht haben, denn es sind nur schuldrechtliche Ansprüche zu übertragen. Für den Genussrechts-Inhaber bietet dies eine Kapitalanlage, die teilweise eine hohe Rendite ermöglicht. Demzufolge stellt der Inhaber eine Art von Gläubiger dar.

Aufgrund der nicht eindeutig existierenden Definition, wird das Verhältnis zwischen Unternehmen und dem Inhaber in den Genussrechts-Bedingungen verankert, worin im wesentlichem die Kündigungsfrist, Fälligkeit Rückzahlung und Laufzeit festgehalten werden, wobei die Laufzeit auch unbefristet sein kann. Der relativ freie Rahmen, der sich dem Unternehmen bietet, ermöglicht unterschiedliche Ausprägungen für die Kapitalanlage, welche nicht an einen Aktienbesitz gebunden ist.
Die Ausprägungen der Anlage verursacht Unterschiede in den Renditenansprüchen für den Anleger. Renditen können sich auf einen festen Prozentsatz beziehen oder einen variablen Prozentsatz auf den Nennwert bilden. Ebenso besteht die Möglichkeit der Kombination von einer festen Grunddividende und einem variablen Anteil am Gewinnüberschuss. Für die Ausschüttung der Renditen gibt es ebenfalls mehrere Möglichkeiten. So muss dies nicht, wie traditionell gebräuchlich, mittels Geld geschehen, sondern kann ebenso durch Sachleistungen erbracht werden, die in dem Betrieb gefertigt werden.
Ein weiterer Freiraum bietet sich in dem Bereich der Kombination mit einer Urkunde. Das Genussrecht muss nicht in einer Urkunde bescheinigt werden, geschieht dieses jedoch, wird von einem Genussschein gesprochen.

Was sind Genussrechte also? Es sind Kapitalanlagen oder Kapitalbeschaffungen, die das einwirken von Anlegern in das Unternehmen nicht ermöglichen. Die durch ihre relative freie Definition, eine möglichst variable Ausprägung in den Bedingungen für das Unternehmen bietet und meist eine hohe Rendite für den Anleger verspricht. Das Genussrecht basiert zudem auf dem Gläubigerrecht.

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