Wer sein KFZ anmelden oder ummelden will, muss es natürlich auch versichern. Die meisten hatten bereits ein Auto angemeldet und bleiben bei ihren Autoversicherungen, wenn das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmt. Wer mit seiner bisherigen Versicherung nicht zufrieden war, wird sich nach einem anderen Anbieter umsehen. Der Grund kann aber auch sein, dass die Versicherungsprämie minimiert werden soll, so dass man am besten einen Vergleich durchführt, mit dem man eine günstige Autoversicherung findet. Gewechselt wird natürlich auch oft zum Jahresende. Die Versicherungsnehmer haben dann ein außerordentliches Kündigungsrecht. Viele nutzen die Gelegenheit und vergleichen die Preise, on verschiedenen Gesellschaften. Dieser Boom wird von den Versicherungsgesellschaften selbst ausgelöst, denn sie werben in den Medien mit ihren günstigen Tarifen und Ersparnissen von mehreren hundert Euro im Jahr, wenn man sich zum Versicherungswechsel entschließt. Wer bis 30. November seine bisherige Versicherung kündigt, kann ab 1. Januar den Vertrag bei einer anderen Versicherungsgesellschaft abschließen. Der Wechsel muss immer am ersten Tag des neuen Jahres erfolgen, wer zu einem anderen Zeitpunkt kündigen will, muss die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist einhalten. Da alle Versicherungsgesellschaften gerade in dieser Zeit so viel neue Kunden, wir nur möglich gewinnen wollen, bekommen die Vertreter meistens Sonderprämien, die sich mit der Anzahl der neuen Verträge erhöhen. Klar dass jeder Vertreter auf Kundenfang geht, um auch ein Scheibchen von dem großen Kuchen abzubekommen. Wer mit seiner Versicherung und dem Beitrag zufrieden ist, wird sich auf einen Wechsel nicht einlassen. Für alle anderen ist das die Chance problemlos aus dem Vertrag herauszukommen und zumindest beim Beitrag ein paar Euro zu sparen, denn ob die Leistungen besser sind merkt man erst, wenn man die Versicherung, bei einem Schaden, in Anspruch nehmen muss. Diesen Wechseltermin gibt es nur bei den KFZ-Versicherungen. Alle anderen Versicherungen müssen fristgerecht, zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Die einzige  Ausnahme ist das Sonderkündigungsrecht im Schadensfall.

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