Eine vernünftige Altervorsorge ist das A und O für ein sorgenfreies Leben im Alter. Wer sich hier allein auf die gesetzliche Rentenversicherung verlässt, der muss im Alter mit zum Teil erheblichen Einschränkungen rechnen. Die Bundesregierung hat deshalb zwei unterschiedliche Formen der privaten Altervorsorge geschaffen, die im Folgenden kurz dargestellt werden sollen.

Riester-Rente

Bei der Riester-Rente zahlt Versicherte mindestens 4 % seines Jahresbruttoeinkommens, aber maximal 2.100 Euro, in einen Vertrag ein. Dafür erhält eine jährliche Förderung von 154 Euro und für jedes Kind, für das Kindergeld bezogen wird, werden weitere 185 Euro Förderung gezahlt. Die Zahlungen können bei der jährlichen Steuererklärung als Aufwand geltend gemacht werden, wobei von der Steuerentlastung noch die Förderungen in Abzug gebracht werden und nur die Differenz als Steuererstattung gezahlt wird. Im Alter ist dann die Riester-Rente voll zu versteuern.

Rürup-Rente

Bei der Rürup-Rente werden keinerlei direkte staatlichen Zuwendungen geleistet. Hier hat der Versicherte aber den Vorteil, in wesentlich größerem Umfang die Vorsorgebeiträge in Abzug zu bringen. Die Abzugsfähigkeit beträgt dabei in 2011 72 % der gezahlten Beiträge, wobei dieser Wert jährlich bis 2025 um 2 % auf 100 % steigt. Diese Form der Vorsorge lohnt insbesondere für Personen mit einem sehr hohen Spitzensteuersatz, also Selbstständige oder Besserverdienende, die damit ihre Steuerlast deutlich senken können. Denn der maximal zu leistende Betrag liegt bei 20.000 Euro für Alleinstehende, bzw. dem doppelten Wert für Verheiratete. Allerdings gilt hier wie auch bei der Riester-Rente, dass im Alter die Beiträge voll zu versteuern sind.

Für die Mehrheit der Rentner dürfte allerdings der persönliche Steuersatz dann im Alter deutlich niedriger liegen, als zur Zeit der Ansparphase.

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