Der Urlaub lässt nicht lange auf sich warten. Egal ob zum Ski fahren in die Berge oder in den Sommerurlaub, die Ziele sind ganz verschieden. Doch in aller Eile kann schnell ein Unfall passieren. Dann stellt sich die Frage – was tun? Sehr wichtig ist es, dass Ruhe bewahrt wird. Bei einem Verkehrsunfall im Ausland ist man auf der sicheren Seite, wenn der Unfall in jedem Fall von der Polizei aufgenommen wird. Vor allem aber ist polizeilicher Einsatz gefragt, wenn ein Personenschaden oder ein hoher Sachschaden entstanden ist. Sehr wichtig ist das Vorweisen der Versicherungsnummer. In Deutschland ist diese leicht in Erfahrung zu bringen. Meist muss man nur das amtliche Kennzeichen angeben und schon ist die Versicherung ausfindig gemacht. In Frankreich ist die Versicherungsnummer auf einer Plakette an der Windschutzscheibe zu finden. Doch es gibt auch Länder, in denen es nicht so leicht ist, die Versicherung ausfindig zu machen. Das kann die Sachlage bei einem Unfall erschweren.

Ist der Unfall in Europa passiert, dann wird ein europäischer Unfallbericht geführt. Hierfür ist immer ein Vordruck im Auto mitzuführen. Das Ausfüllen des Berichts wird erleichtert, da dieser in den gebräuchlichsten europäischen Sprachen verfasst ist. Der Unfallhergang ist zu dokumentieren. Es ist auch ratsam eine Skizze anzufertigen, die den Sachverhalt noch einmal bildlich darstellt.

Ist man selbst der Verursacher, muss man sich so schnell wie nur möglich, bei seiner eigenen Versicherung melden. Sollte man der Geschädigte sein – dann ist die Versicherung des Unfallverursachers in Kenntnis zu setzen. Hier wird dann Schadensersatz geltend gemacht. Die Bearbeitung kann einige Zeit in Anspruch nehmen, denn die Versicherung prüft den Sachverhalt erst einmal gründlich. Der Unfallhergang und der entstandene Schaden werden dann noch einmal festgehalten. Zudem spielt auch das Land, in dem der Unfall vorgefallen ist, eine große Rolle. Die Bearbeitung kann sich verzögern, wenn das Land weit entfernt ist und die Dokumente von den örtlichen Behörden angefordert werden müssen.

Ist ein Urlaub im Ausland geplant, ist immer die grüne Versicherungskarte mitzuführen. Diese enthält alle wichtigen Daten, welche man bei einem Unfall notieren muss. Zwar ist die Karte nicht in jedem Land Pflicht, dennoch sollte sie im Handschuhfach mitgeführt werden. Die Abwicklung eines Schadens lässt sich dann leichter umsetzen. Zudem sollte sich vor dem Start in den Urlaub nach einer Auslandsversicherung umgesehen werden. Es gibt zahlreiche Anbieter, die mit Policen locken – ein Vergleich kann dabei eine erste Übersicht verschaffen. Damit ist schneller eine passende Versicherung gefunden. Diese sollte nicht nur mit guten Konditionen, sondern auch mit einer entsprechend guten Leistung und dem passenden Preis glänzen.

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