Unter der Pflegeversicherung wird häufig die Pflegepflichtversicherung verstanden. Hierbei handelt es sich um die jüngste der fünf Sozialversicherungen. In Abhängigkeit des Trägers spricht man dann von gesetzlicher und privater Pflegeversicherung, wobei die Leistungen weitestgehend identisch sind.

Die Träger der sozialen Pflegeversicherung formen sich aus den Trägern der Krankenversicherung. So sind gesetzlich Krankenversicherte über ihre Krankenkasse pflegeversichert. Privat Versicherte sind über die private Pflegekasse ihrer Krankenversicherungsgesellschaft versichert.

Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung, in welcher, wie der Name vermuten lässt, alle Bürger pflichtversichert sind, sind nicht ausreichend, um sämtliche Pflegekosten zu erstattet, die im Falle einer Pflegebedürftigkeit entstehen. Die Pflegekassen erstattet nur einen Teil dieser Kosten. Wie viel die Pflegekasse zahlt, hängt zum einen von der Pflegestufe (der Schwere der Pflegebedürftigkeit) und von den gesetzlichen Bestimmungen ab. Nicht selten entstehen nicht abgedeckte Restkosten in Höhen von über 1000 Euro monatlich, welche die Pflegebedürftigen bzw. ihre Familien bezahlen müssen. Die Pflegepflichtversicherung kann jedoch nicht mehr leisten, weil sie bereits jetzt in einer Finanzierungskrise steckt. Die Pflegeversicherung ist bereits reformiert worden und erneut will sich die schwarz-gelbe Bundesregierung mit ihrer Reform befassen. Unter anderem sollen mehr als die 3 bestehenden Pflegestufen eingerichtet werden und auch psychische Ursachen für eine Pflegebedürftigkeit sollen berücksichtigt werden. Damit die Vorhaben finanzierbar werden, soll unter anderem eine kapitalgedeckte Komponente in die bisherige Umlagefinanzierung installiert werden. Aufgrund verschiedener Faktoren reicht diese Finanzierungsform nicht mehr aus, wie es auch bei der Renten- und Krankenversicherung der Fall ist. Hingegen hat die private Krankenversicherung bzw. private Pflegekasse kein solches Finanzproblem. Private Versicherer wirtschaften nach dem Kapitaldeckungsverfahren. Diese Finanzierungsform ist für den Versicherten vorteilhaft, denn hier werden die Beiträge für den eigenen Bedarfsfall eingezahlt und es besteht ein Anrecht auf Leistung der Versicherung über die Laufzeit. Das ist bei den Sozialversicherungen bisher nicht der Fall. Da es sich hierbei nicht um einen privatrechtlichen Vertrag zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer handelt, können die Bedingungen gesetzlich leicht geändert werden. Daraus resultierte der Unmut der Bevölkerung, als in den 90er Jahren klar wurde, dass die gesetzliche Rente nicht sicher ist.

Die hohen Restkosten der Pflegeversicherung können – ähnlich wie es bei der gesetzlichen Rente und der privaten Altersvorsorge der Fall ist – über private Zusatzversicherungen abgesichert werden. Hier bieten die Versicherungsunternehmen drei Produkte an: die Pflegetagegeldversicherung, die Pflegerentenversicherung und die Pflegekostenversicherung.

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