Generell sollte man, sofern man einen Vierbeiner besitzt, auch eine Hundehalterhaftpflicht abschließen. In einigen Bundesländern ist dies sogar vorgeschrieben. Sollte einmal ein durch den Hund verursachter Schadensfall eintreten, so wird die Hundehalterhaftpflicht dafür aufkommen, sodass dem Besitzer kein finanzieller Schaden entsteht. Allerdings nehmen nach wie vor viele Hundebesitzer Abstand von einer solchen Versicherung, da diese sehr preisintensiv sein kann. Vor allem dann, wenn mehrere Hunde vorhanden sind, geht dies ganz schön ins Geld, denn es ist unbedingt darauf zu achten, jeden einzelnen Vierbeiner in der Haftpflichtversicherung für Hunde zu versichern.

Hierauf achten die Versicherungsgesellschaften in einem Schadenfall ganz genau, denn viele Versicherungsnehmer geben nur einen Hund an, erleiden jedoch durch einen anderen Hund den Schadenfall. Die Versicherungsgesellschaft möchte für diesen natürlich nicht aufkommen. Daher ist es unumgänglich, sämtliche Hunde anzugeben. Diese können in einem Vertrag, dennoch aber separat versichert werden, wodurch bei den meisten Gesellschaften ein Preisnachlass gewährt wird.

Im Falle eines Schadenfalls einen falschen Hund anzugeben, dürfte ohnehin schwer sein, denn im Versicherungsvertrag steht ganz genau beschrieben, welcher Hund versichert ist. Dieser muss mit Rasse, Farbe und Eigenheiten benannt werden. Oft muss auch noch der Name angegeben werden. Es ist also wirklich nicht leicht, bei der Haftpflichtversicherung für Hunde zu betrügen und dies sollte der Versicherungsnehmer auch wirklich unterlassen, um keinen unnötigen Ärger zu bekommen.

Wer mehrere Hunde versichern möchte, sollte vor Abschluss eines Vertrages nach Sonderkonditionen fragen. Die meisten Versicherungsgesellschaften gehen auf diese Nachfrage gern ein und versichern jeden weiteren Hund günstiger. Natürlich kommt es bei der Bemessung der Versicherungsbeiträge auch immer auf die Hunderasse an.

Author admin