Natürlich ist es nie schön, wenn jemand gestorben ist, doch für manche ist es trotz aller Trauer ein Glücksfall. Hat einem die Person nicht allzu nahe gestanden und man ist wider Erwarten als Erbe eingesetzt, kann das Erbrecht heute auch durchaus etwas Positives nach sich ziehen. Manche können beispielsweise ihren Haushalt um einige Dinge erweitern, die sie sich selbst nicht leisten können. Wer zum Beispiel bei einem Besuch des weit entfernten Onkels immer mit der tollen Kaffeepadmaschine geliebäugelt hat, dessen große Stunde ist jetzt gekommen: Er kann diese vielleicht nun erben.

Natürlich kann das Erbrecht heute auch außer Acht gelassen werden. Allerdings wäre es völlig pietätlos, sofort nach dem Erfahren des Ablebens auf die Hinterbliebenen zuzustürzen und diese zu fragen, ob man die Kaffeepadmaschine endlich mit nach Hause nehmen darf. Hier sind Taktgefühl und Geduld gefragt. Man sollte schon noch einige Tage ins Land gehen lassen und dann bei einer passenden Gelegenheit mit der tollen Kaffeepadmaschine anfangen. Meist hat keiner etwas dagegen, wenn das gute Stück in der Familie bleibt und künftig in einer anderen Küche steht. Das Erbrecht sieht speziell für Kaffeemaschinen keine besonderen Regelungen vor, sodass man dies unter sich klären sollte. Wird die Kaffeepadmaschine ein Streitthema, trifft das Gericht eine Entscheidung, wer künftig mit der tollen Kaffeepadmaschine seinen Kaffee zubereiten darf. Soweit sollte man es aber auf keinen Fall kommen lassen. Es kann nicht angehen, dass eine Familie an einem Streit über eine Kaffeemaschine zerbricht. Eine Kaffeepadmaschine, und sei sie noch so toll, ist in der Regel nichts, was man sich nicht selber kaufen kann. Daher kann das Erbrecht heute auch nicht unbedingt bemüht werden, wenn es um eine Kaffeemaschine geht.

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