Rechnungen zu schreiben gehört in einem Büro heute zum Tagesablauf dazu, doch im Gegensatz zu früher, ist dies mittlerweile eine leichte Übung. Früher wurde alles mit der Hand geschrieben und später dann auf einer Schreibmaschine. Heute werden solche Schreibarbeiten nur noch am PC erledigt und das erleichtert den ganzen Vorgang um einiges.

Jeder Kleinunternehmer muss seinem Kunden auch eine Rechnung über die gekauften Artikel ausstellen, damit er keine Probleme mit dem Finanzamt bekommt. Demnach gibt es vom Finanzamt bestimmte Formvorschriften, die zu befolgen sind. Bei einer Rechnung, muss der Kleinunternehmer die folgenden Schritte beachten:

Zu aller Erst soll am Briefkopf der Name und die Anschrift des leistenden Unternehmers erwähnt werden. Dazu kann auch die Telefon- bzw. Telefax Nummer gehören. Unter diesen Angaben muss dann die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer notiert sein.

Die nächsten Angaben sind Name und Anschrift des Kunden und eine Rechnungsnummer, die nur einmal vergeben werden darf. Danach sollte, wenn möglich in einer Tabelle geordnet um eine bessere Übersicht zu verschaffen, das Datum der Lieferung des Artikels, die Menge und der Name des gekauften Artikels und der Einzelpreis in Netto niedergeschrieben werden. Es folgen dann die steuerbezogenen Beiträge und die Kontodaten des Kleinunternehmers, damit der Kunde das Geld überweisen kann. Nicht zu vergessen ist, dass zudem das Ausstellungsdatum und der Ausstellungsort erwähnt werden muss.

Falls man von der Umsatzsteuer befreit sein sollte, so schreibt man am Ende der Rechnung bspw.: „Kein Umsatzsteuerausweis da Kleinunternehmen nach § 19, Abs. 1 UStG.“ Der Kleinunternehmer muss dafür sorgen, dass die Rechnung, die er ausstellt die oben genannten Punkte beinhalten muss. Ist dies nicht der Fall, drohen ihm hohe Nachzahlungen. Eine Ausnahme bilden Kleinbetragsrechnungen. Bei einem Gesamtbetrag bis zu 150 Euro sind laut § 33 nur der Name und die Anschrift des Ausstellers, das Datum der Ausstellung, die Menge und der Name des gekauften Artikels, die Brutto-Beträge und der Steuersatz mit Umsatzsteuer als Angaben notwendig sind.

Mehr Infos zur Kleinunternehmer Rechnung.

Author admin