Der Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung ist in einigen Bundesländern für die Halter von bestimmten Rassen vorgeschrieben. Eine solche Haustierversicherung wird jedoch auch für Hundehalter empfohlen, die diese Pflicht nicht trifft.
Oft genug wird die Hundehalterhaftpflichtversicherung nicht ernst genug genommen. Die Haustierversicherung gibt es schon recht lange. Mit der so genannten Gefahrenhundeverordnung erklärt der Gesetzgeber, dass von bestimmten Hunderassen eine grundsätzliche Gefährdung ausgehen kann. Deshalb müssen auch die Besitzer von großen Hunden mit einer Rückenhöhe von über 40 cm oder einem Gewicht über 20 kg einen Sachkundenachweis erbringen und auch in manchen Bundesländern eine Hundehalterhaftpflichtversicherung vorweisen. Die Steuerpflicht gilt für alle Hunde, unabhängig von ihrer Größe. Betroffen sind verschiedene Rassen. Die Listen werden ständig überarbeitet, neue Rassen können hinzugefügt, andere entfernt werden. Ein Beispiel dafür ist der Rottweiler, dessen Gefährlichkeit immer wieder diskutiert wird.
Die Haustierversicherung übernimmt die Kosten, die entstehen, wenn jemand durch den Hund zu Schaden kommt. Dabei spielt es keine Rolle ob es sich um Sachschäden oder Personenschäden handelt. Viele Fälle sind für den Tierbesitzer gar nicht so verständlich. Wer zum Beispiel vor einem angeleinten, bellenden Hund erschrickt und vom Fahrrad stürzt, der kann den Hundehalter haftbar machen. Solche Unfälle ereignen sich auch an Grundstücken, wenn Passanten einen herannahenden Hund auf der anderen Seite des Zauns zu spät sehen. Dabei muss sich der Hund nicht in böser Absicht nähern. Selbst wenn er einen Ball im Maul trägt, in der Hoffnung einen Spielkameraden gefunden zu haben, können Fußgänger erschrecken und stürzen.
Die Hundehalterhaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten. Auch auf dem freien Feld kommt es häufig zu unvorhersehbaren Zwischenfällen. Deshalb sollte man klären, ob die Haustierversicherung auch zahlt, wenn der Hund nicht angeleint war. Eine vermeintlich leere Pferdekoppel lockt so ziemlich jeden Hund mit ihren interessanten Gerüchen. Rennt der Hund auf die Weide und verfolgt dort ein Pferd, so spricht man im Versicherungsjargon davon, dass sich die Tiergefahr verwirklicht. Unglücklicherweise treffen dann auch noch zwei natürliche Feinde aufeinander. Ausschlagende Pferde sind für Hunde lebensgefährlich. Unter Umständen hat der Hundehalter dann anteilige Ansprüche gegen den Pferdebesitzer und dessen Haustierversicherung. Ebenso wird der Hund durch das Hetzen für das Pferd zu ernsthaften Gefahr, denn Pferde sind Fluchttiere und durchbrechen in einer panischen Flucht auch Zäune. Kommt das Pferd zu Schaden, so hat der Pferdebesitzer Anspruch auf Schadenersatz gegen den Hundebesitzer. In solchen Fällen sollte die Haustierversicherung sofort informiert werden. Je nach Verletzung oder sogar Tod des Pferdes können die Kosten in die Tausende gehen. Dabei spielt es keine Rolle ob der Hund nur Spaß am Verfolgen hatte oder ernsthaft gejagt hat. Die Hundehalterhaftpflichtversicherung bietet deshalb eine Deckungssumme in Höhe von 100.000 Euro und auch höhere Deckungssummen.

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