Die Gesundheit ist ein hohes und daher oftmals teures Gut. Diese Erfahrung machen alle gesetzlich Krankenversicherten bei jedem eingelösten Rezept, jedem Besuch bei einem Arzt, bei einem Aufenthalt im Krankenhaus, wo mittlerweile ebenfalls jeder Liegetag vom Patienten selber mitfinanziert wird und nicht zuletzt dann, wenn Heil- und Hilfsmittel angeschafft werden müssen, für die die GKV nicht oder nicht die gesamten Kosten übernimmt. Auch der Zahnarztbesuch ist nicht mehr kostenneutral, sondern kommt in der Regel mit deutlichen Eigenanteilen daher, die vom Versicherten beglichen werden müssen, weil die gesetzlichen Krankenkassen nur noch Festzuschüsse leisten und Differenzbeträge durch den Patienten zu leisten sind. Dieses und der mit Wirkung zum 1.1.2009 einsetzende Gesundheitsfond tragen dazu bei, dass die Kosten nicht nur gefühlt, sondern real ermittelbar für den Versicherten steigen und dieses vermutlich auch spürbar in der Politik der kommenden Jahren seine Fortsetzung findet. Wer in solchen Situationen die Wahl hat, sich zwischen einer Gesetzlichen Krankenkasse und einer Privaten Krankenversicherung, einer PKV zu entscheiden, der wird sich diese Option mehrmals überlegen und sie nicht vorschnell für sich ablehnen. Denn anders als in der GKV versichert die Private Krankenversicherung individueller. Dieses bedeutet für den Versicherten, dass er sein Risiko in der Versichertengemeinschaft seiner Altersgruppe versichert und nicht in der Grundgesamtheit der Versicherten seiner Krankenkasse und damit auch jene honorieren muss. Ebenso kann er auf die ausgelösten Kosten direkten Einfluss nehmen. Durch die  Inanspruchnahme oder den Verzicht auf bestimmte Leistungen, durch die freiwillige Übernahme von Leistungen aus eigener Tasche, mit dem Ziel, am Jahresende dafür eine höhere Prämienrückzahlung zu erhalten. So unter dem Strich besser, also kostengünstiger versichert zu sein, als dieses in der Gesetzlichen Krankenversicherung möglich ist. Zudem besteht die Möglichkeit für den Versicherten, ein Mehr an Leistungen in Anspruch zu nehmen und so die optimale Versorgung im Krankheitsfalle zu erhalten, eine Wahlfreiheit, die gesetzlich Versicherte nur eingeschränkt besitzen.

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