Seit ungezählten Schülergenerationen ist es üblich, dass Kinder erst dann eingeschult werden, nachdem sie das sechste Lebensjahr erreicht haben. Dies hat sich aber in jüngster Zeit in manchen Bundesländern, wie beispielsweise Niedersachsen, geändert: Die Kinder kommen immer früher zur Schule, wobei der Stichtag für die Einschulung Schritt für Schritt verlegt wird. In der Konsequenz wird manches Kind schließlich bereits mit fünfeinhalb Jahren eingeschult. Ob dies allen betroffenen Kindern gut bekommt, ist fraglich und bleibt abzuwarten.

In Deutschland gilt der Grundsatz, dass Kinder erst dann schulreif sind, wenn sie ausreichende körperliche, mentale und soziale Kompetenzen besitzen. Gerade bei den sozialen Kompetenzen haben sehr junge Kinder oft Defizite. Dies kann in der Klassengemeinschaft oder auf dem Pausenhof der Grundschule erhebliche Folgen haben: Wer nicht versteht, wie Freundesgruppen oder Cliquen gebildet werden, wie sich Auseinandersetzungen regulieren lassen, kann schnell zum Außenseiter werden. Im schlimmsten Fall entwickelt sich damit schon sehr früh in der Schulkarriere ein erheblicher Motivations- und Leistungsknick.

Sonderfall Hochbegabung

Neben den Kindern, die nun bereits regulär im Alter von fünf Jahren eingeschult werden, gibt es eine weitere relevante Gruppe: die hochbegabten Kinder. Für diese Jungen und Mädchen ist es seit jeher möglich, per Ausnahmegenehmigung eine frühe Einschulung zu erwirken. Diese wird allerdings nur nach einer gründlichen Untersuchung des Kindes erteilt.

Grundsätzlich gelten für die Hochbegabten dieselben Regeln wie für die „normalen“ Kinder: Auch diese müssen in der Lage sein, kraft ihrer geistigen, körperlichen und sozialen Fähigkeiten den Schulalltag der ersten Grundschulklasse zu bewältigen. Bestehen in nur einem dieser drei Sphären erkennbare Defizite, sollte der Schulanfang noch hinausgezögert werden. In manchen Fällen benötigen gerade Hochbegabte zusätzliche Unterstützung, um mit ihren besonderen Fähigkeiten innerhalb ihres weniger begabten Umfeldes klarzukommen und eine befriedigende psychische Entwicklung zu nehmen. Trotz der zusätzlich notwendigen Anstrengungen sollte Hochbegabung als besondere Chance begriffen und behandelt werden – und nicht als lästiges Hindernis.

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