Alle freuen sich schon auch den Haupturlaub. Die Aussicht an den gebuchte Urlaub ist meist recht hoch. Geradewegs kann es dann zutragen, dass Gründe auftauchen die den Reiseantritt nicht erlauben. Ursachen für eine Auftragsstornierung der Reise können dann unterschiedliche Ursachen haben, zum Beispiel eine schwerer Verkehrsunfall, der Exitus eines Mitreisenden. In solchen Fällen kommt es vor, dass man den reservierten Urlaub außer Kraft setzen muss.

Wenn Sie dann ohne eine Reiserücktrittsversicherung dastehen, müssen Sie die vollständigen Stornierungskosten selber tragen. Je nach Staffel des Veranstalters können die Stornogebühren auch den gesamten Reisepreis ausmachen. Besser immer nach Buchung der Reise, auch die Reiserücktrittskostenversicherung abschliessen, dann erhalten Sie die Stornokosten vom Versicherer ersetzt. Zumeist ist jedoch eine Selbstbeteiligung aufzubringen, die Sie bei den Versicherungsunternehmen oftmals sogar selber festlegen können.

Sinn der Abdeckung ist alle Reisenden for den matteriellen Konsequenzen zu schützten. Im Reiserecht ist geregelt, dass auch bei Stornierung die Reise bezahlt werden muss. Eine Reiserücktrittskostenversicherung greift zum Beispiel auch bei schweren Schäden am Vermögen oder bei Sterben von Angehöigen, sobald Sie nicht in Urlaub fahren können. Sie sollten sich umfassend über die versicherten Ereignisse unterrichten. Eine Reiserücktrittskostenversicherung erhalten Einzelpersonen für eine einmalige Reise bereits ab ca. 14 EUR mit 20-30 Euro Selbstbeteiligung. Für Schiffsreisen werden höhere Beiträge als für normale Reisen verlangt, die Stornostaffel ist bei Schiffsreisen enorm hoch.

Eine Variante der Reiserücktrittskostenversicherung ist die mit Reiseabbruchversicherung (für Stornierungen nach Reiseantritt). Eine Reiserücktrittsversicherung kann eigentlich immer am Tag der Reisereservierung gebucht werden, ansonsten bis zu 30 Tagen vor Antritt der Reise.

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