Es gibt viele Szenarien für Betriebe, die eine Überprüfung von Mitarbeiter erforderlich machen. Als externer Dienstleister sind Detekteien bei Problemen mit Mitarbeitern oft der erste Ansprechpartner. Die Wirtschaftsdetektei Bakiner verfügt über langjährige Expertise in diesem Bereich und bietet auf dem Gebiet der Mitarbeiterüberwachung eine Reihe an Dienstleistungen für Unternehmen an. Eine Überprüfung von Mitarbeitern durch Detektive ist vor allem dann gerechtfertigt, wenn ein Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall, Korruption, Diebstahl oder sonstiges arbeitsvertragliches Fehlverhalten durch den Arbeitnehmer vorliegt. Es gibt kaum einen sensibleren Bereich als die Überwachung von Mitarbeitern, weil letztlich hier auch der Ruf des Auftraggebers auf dem Spiel stehen kann. In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten müssen Detektive bei der Beweisführung stets darauf achten, dass die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers nicht verletzt werden. Bei Ermittlungen im Bereich des Arbeitsrecht sollten die ermittelnden Detektive neben detektivischem Fachwissen auch fundierte rechtliche Kenntnisse besitzen. Eine Wirtschaftsdetektei verfügt über entsprechend qualifizierte Ermittler. Nur so hat der Auftraggeber die Gewissheit, dass die gewonnenen Beweismittel keinem Beweisverwertungsverbot unterliegen. Was passieren kann Detektivarbeit durch unqualifizierte Kauhausdetektive oder Sicherheitsdienste durchführen zu lassen, hat der Fall Lidl auf erschreckende Weise gezeigt. Es wurde nicht nur der Ruf des Unternehmens sehr stark ramponiert, sondern dem Unternehmen wurde auch ein Bußgeld in Höhe von rund 1,5 Millionen EUR auferlegt. Die bei der Überwachungsaktion massiv begangenen Verstöße gegen das Datenschutzgesetz (Verletzung Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter) sind nur damit zu erklären, dass die eingesetzten Detektive über mangelnde Rechtskenntnisse verfügten und für diesen Einsatz dementsprechend unqualifiziert waren.

Um eine fristlose Kündigung des Mitarbeiter aus wichtigem Grund nach § 626 BGB erwirken zu können, muss der Arbeitgeber schweres Fehlverhalten des Mitarbeiters einwandfrei darlegen können. Bei Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall sollte man dem Mitarbeiter mindestens an drei Arbeitstagen schweres Fehlverhalten nachweisen können. Eine Regelmäßigkeit festzustellen ist sehr wichtig, weil die Arbeitsgerichte im Regelfall eine sehr arbeitnehmerfreundliche Auffassung vertreten und die Beweislast für den Arbeitgeber sehr hoch angesetzt wird. Die foto- und videogestützte Beweismitteldokumentation hat sich hier als probates Mittel erwiesen. In Ergänzung zu den Foto- und Videoaufnahmen erhält der Auftraggeber bei der A&A Agentur Detective Bakiner einen ausführlichen und detaillierten Ermittlungsbericht. Außerdem stehen bei Bedarf die eingesetzten Detektive der Wirtschaftsdetektei Bakiner als Zeugen vor Gericht zur Verfügung.

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