Der Tod kommt immer unerwartet und tritt manchmal zu schnell ein, aber zum negativen muss auch gesagt werden, das der Tod auch einiges anderes noch mit sich bringt. Wenn jemand gestorben ist, muss von der Verwandtschaft her so einiges erledigt werden. Das kommt nicht nur die Beerdigung und der ganze Schriftkram was Versicherungen und Wohnung und alles andere betrifft auf einen zu, sondern auch der Nachlass vom Verstorbenen. Darüber zu reden ist keine schöne und auch keine leichte Angelegenheit. Wenn es um den Nachlass geht, dann sprechen die nahen Verwandten auch von den Pflichteilergänzungsanspruch. Bei diesem Anteil spricht man auch von einer Vermögenübertragung, die noch zu Lebenszeiten stattgefunden haben. Bei der Vermögensübertragung spricht man auch von Schenkungen von Gegenständen. Am liebsten wird so etwas schnell geregelt, damit auch die Erbschaftssteuer gespart werden kann. Am besten ist den Pflichteilergänzungsanspruch anhand eines Beispieles zu erklären. Denn meist geht es bei dem Erbe um Grundstücksvermögen und Geldvermögen. Wenn jemand stirbt und sein eigenes Haus, schon an dem die eigenen Kinder weitergegeben hat, muss dabei immer ein Haupterbe bestimmt werden und die anderen erben nur den Pflichtanteil. Dies muss aber alles in einem Testament festgehalten werden. Wenn es um mehrere Dinge geht, fällt der Hauptteil wie das Haus gleich weg, weil es dabei einen Haupterben gibt. Das Geldvermögen geht dann an die anderen Erben über und muss in die Pflichtanteile aufgeteilt werden, ein Pflichtanteil beträgt immer 25% vom Hauptanteil. Das Haus wurde ja schon zu Lebzeiten weitergegeben und nur der Haupterbe kann bestimmen, wie viel er dann noch abgibt.

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