Immer mehr ist in den heutigen Zeiten die Rede von Altersarmut. Die Rentenkassen sind leer und der Staat appelliert dringend an die Bürger, privat vorzusorgen. Aber nicht nur das Finanzielle gehört zur Vorsorge im Alter. Man sollte sich auch Gedanken über das Erbrecht machen. Gerade dieser Aspekt ist für viele sehr unangenehm. Das ist gut verständlich. Wer möchte sich schon zu Lebzeiten aktiv mit der Zeit nach seinem Tod beschäftigen. Das sollte man allerdings tun, möchte man Streitigkeiten bei den Hinterbliebenen vermeiden. Manch einer würde sich buchstäblich im Grabe herumdrehen, wenn er die Schlammschlacht zwischen seinen Hinterbliebenen sehen würde. Mit einem guten Gewissen die Welt verlassen, das ist vielen sehr wichtig, denn sie wollen weiterhin die Harmonie in der Familie sichern. Dazu trägt das Erbrecht wesentlich bei. So ist es ebenfalls für viele beruhigend, dass auch ohne Testament die nächsten Verwandten zu bestimmten Teilen erben werden. Wer damit einverstanden ist, muss kein Testament aufsetzen. Es ist nur notwendig, soll die gesetzliche Erbfolge außer Kraft gesetzt werden.

Indirekt trifft man auf das Erbrecht bereits beim Abschließen einer Altersvorsorge wie einer Lebens- oder Rentenversicherung. Darin muss man nämlich festlegen, wer im Todesfalle die Leistungen aus der Versicherung bekommt. Tut man dies nicht, tritt wiederum die gesetzliche Erbfolge ein. Dann erhält entweder der zum Zeitpunkt des Todes vorhandene Ehegatte oder die Kinder die Leistungen aus dem Vertrag. Die Vorsorge im Alter ist eine Angelegenheit, die man schon in frühen Jahren in den Angriff nehmen sollte. Mit der Absicherung des Finanzbedarfs beginnt man meist in jungem Alter. Das ist wichtig, damit am Ende auch genügend herauskommt.

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