Als wäre der Tod eines Menschen nicht bereits schlimm genug, ist er zudem noch mit viel Bürokratie behaftet. Bereits einige Wochen nach dem Verscheiden geht es um den Antritt des Erbes. Man bekommt Post vom Nachlassgericht und wird dazu aufgefordert, sich zur Annahme der Erbschaft zu äußern. Je nachdem, was alles zu vererben ist, sind hernach weitere Schritte notwendig, damit das Erben problemlos vonstattengeht. Das Erbe wird gesetzlich anerkannt, wurden alle Schritte korrekt ausgeführt und man bekommt die Bestätigung, dass man nunmehr der rechtmäßige Erbe ist. Das Erben ist ein hochbürokratischer Akt und das geht mit einer gewissen Kompliziertheit einher.

Um überhaupt zu erben, muss man im Besitz eines Erbscheines sein. Tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, bekommen diesen nahe Blutsverwandte ausgehändigt. Dazu zählen Kinder und Geschwister. War der oder die Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes verheiratet, erhält der jeweilige Ehepartner den Erbschein und eventuell vorhandene Kinder. Ist die gesetzliche Erbfolge durch ein Testament außer Kraft gesetzt, bekommt der in diesem Schriftstück eingesetzte Erbe den Erbschein ausgehändigt. Auch das Erbe wird gesetzlich anerkannt, wenn man das Erbe ausschlägt. Über das Erben informiert man sich am besten genau. Dafür gibt es das Internet, diverse Nachschlagewerke und Rechtsanwälte.

Bevor es allerdings an das Erben geht, steht die Beerdigung des Verstorbenen an. Mit Trauerfloristik.org finden Sie geeignete Tipps, wie eine Beerdigung organisiert wird. Daneben erhalten Sie viele Informationen rund um das Grab im Allgemeinen. Das Grab ist die letzte Ruhestätte und wird oft aufopferungsvoll gepflegt und ansprechend gestaltet. Mit Trauerfloristik.org finden Sie geeignete Gestaltungsvarianten für eine schöne Ruhestätte.

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