Es gibt unterschiedliche Gründe, die Kfz-Versicherung zu wechseln. Einer dieser Gründe kann die Höhe der Versicherungsprämie sein. Bei der Autoversicherung ist der Preiskampf mittlerweile riesig und so kann es durchaus sein, dass Sie bei einem Wechsel der Autoversicherung einige hundert Euro pro Jahr einsparen können. Für einen Tarifvergleich der verschiedenen Anbieter gibt es im Internet genügend Onlinerechner, mit denen man einen Günstigen Anbieter finden kann. Diese Vergleiche sind generell kostenlose und das Ergebnis kann man sofort online ansehen.

Ein Versicherungswechsel ist nur mit einer ordentlichen Kündigung, zum Vertragsende oder mit einer außerordentlichen Kündigung möglich. Bei der Autoversicherung gibt es eine Kündigungsfrist von einen Monat. Bei Kündigung des Versicherungsvertrages zum 1. Januar muss die Kündigung also spätestens bis zum 30. November der Versicherungsgesellschaft vorliegen. Entscheidend zur Wahrung der Frist ist der Eingang bei der Versicherung und nicht das Datum des Poststempels wie die meisten annehmen.

Ein Wechsel ist auch möglich nach dem Verkauf des bisherigen Fahrzeugs. Der aufgebaute Schadenfreiheitsrabatt kann zur neuen Versicherung mitgenommen werden. Die Fahrzeuggruppe muss dabei allerdings gleich sein. Das heißt, der Schadenfreiheitsrabatt kann nicht von einem LKW auf einen PKW oder umgekehrt übertragen werden.

Zur Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes auf die neue Versicherung fragt die neue Versicherung beim alten Versicherer automatisch den Rabatt ab. Allerdings kann dieses System der Schadenfreiheitsklassen bei jeder Versicherung anders gehandhabt werden und so zu unterschiedlichen Beträgen führen. Bei einem Versicherungswechsel von einer ausländischen Versicherung muss generell eine Bescheinigung mit einem Schadenverlauf vorgelegt werden. Die deutsche Versicherung rechnet die schadenfreien Zeiten, die bescheinigt sind in das aktuelle System um.

So kann der Kunde eine Einstufung in die richtige Schadenfreiheitsklasse erhalten, die er auch gehabt hätte, wenn die Versicherung in Deutschland bestanden hätte. Einige deutsche Versicherer akzeptieren diese Bestätigungen nicht aus allen Ländern. In fast allen Fällen werden Bescheinigungen aus den EU-Ländern, der Schweiz, Neuseeland, Australien, Kanada und den USA akzeptiert.

Author admin