Die Entscheidung, wann ein Fahrzeugführer zur MPU muss, trifft das zuständige Straßenverkehrsamt. Immer wenn berechtigte Zweifel daran bestehen, das der Fahrzeugführer psychologisch nicht in der Lage ist, sicher am öffentlichen Verkehr teilzunehmen, kann eine MPU angeordnet werden.

Insbesondere zählen dazu solche Fakten, wie der regelmäßige Konsum von Alkohol oder Drogen. Das bedeutet aber nicht, dass der Verkehrsteilnehmer unter Einfluss von Alkohol bereits einen Unfall verursacht haben muss, sondern auch wenn er bereits durch Alkohol am Steuer auffällig geworden ist, kann eine MPU angeordnet werden. Fahrzeugführer die aktiv am Straßenverkehr teilnehmen, obwohl eine Konzentration von mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut nachweisbar ist, können ebenfalls durch das zuständige Straßenverkehrsamt zum Ablegen der MPU verpflichtet werden. Das gilt nicht nur für Auto-, Motorrad-, oder LKW-Fahrer, sondern auch für Radfahrer, die öffentliche Straßen oder Radwege befahren.

Ein weiterer wichtiger Grund für die Anordnung der MPU, stellt die Höhe des aktuellen Punktestandes des Fahrzeugführers in Flensburg dar. Wurden bereits 18 Punkte in Flensburg registriert und der Verkehrsteilnehmer hat keinerlei Bemühungen zum Abbau der Punktezahl, durch Schulungen oder Ähnlichem unternommen, kann auch in diesem Fall eine MPU angeordnet werden. Kommt zu dieser Tatsache zusätzlich noch Trunkenheit am Steuer oder Drogenmissbrauch dazu, sollte immer mit der Anordnung der MPU gerechnet werden. Bereits wenn die Anordnung zur MPU durch das zuständige Straßenverkehrsamt getroffen wird, sollten betroffene Verkehrsteilnehmer sich mit dieser Thematik intensiv auseinander setzen und eine MPU-Vorbereitung machen.

Nicht immer sind Alkohol, Drogen oder ein zu hoher Punktestand in Flensburg die Gründe, dass das zuständige Straßenverkehrsamt die MPU anordnet. Auch körperliche Gebrechen, Straftaten und eine auffällige Aggressivität können zu deren Anordnung führen. Fällt das medizinische oder psychologische MPU Gutachten negativ aus, sollte sich jeder Verkehrsteilnehmer mit dem Gedanken befassen, dass er seinen Führerschein erst nach einer erneuten MPU, die mit positiven Gutachten bewertet wird, wieder bekommt.

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